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Benutzungsregeln

Allgemeine Benutzungsregeln des Kletterwaldes Robins Wood e.K.


  1. Jeder Teilnehmer muss diese Benutzungsregeln vor Betreten des Kletter-waldesdurchlesen. Er bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er diese Benutzungsregeln zur Kenntnis genommen hat und mit ihnen einverstanden ist. Bei minderjährigen Teilnehmern müssen die Erziehungsberechtigten diese Benutzungsregeln durchlesen und mit den minderjährigen Teilnehmer durchsprechen, bevor dieser den Kletterwald betreten darf. Der Erziehungsberechtigte bestätigt mit seiner Unterschrift, die Benutzungsregeln durchgelesen, verstanden und den minderjährigen Teilnehmern vermittelt zu haben. Für den Fall, dass die Erziehungsberechtigen eine andere erwachsene Person bevollmächtigen mit ihrem Kind den Park zu besuchen, müssen diese im Voraus eine schriftliche Vollmacht unterzeichnen und diese der Begleitperson mitgeben. Falls eine solche Vollmacht der Er-ziehungsberechtigten vor Betreten des Parks nicht vorgelegt wird, muss die erwachsene Begleitperson einen Fragebogen ausfüllen. Für den Fall, dass beim Ausfüllen des Fragebogens oder des Formulars bewusst falsche Angaben gemacht werden, haftet die unterzeichnende Begleitperson für alle daraus entstehenden Schadenersatzansprüche der Erziehungsberechtigten gegenüber dem Kletterwald.

  2. Die Benutzung des Kletterwaldes ist mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Begehung des Kletterwaldes Robins Wood beinhaltet bei Nichtbeachtung unserer Sicherheitsregeln die Gefahr eines tödlichen Absturzes. Den Weisungen der Park-Mitarbeiter ist daher unbedingt Folge zu leisten. Das Begehen der kompletten Anlage erfolgt auf eigenes Risiko und Gefahr. Bei Verletzungen durch Schraubverbindungen, Seile, Karabiner, Rollenkarabiner, Holzsplitter, Teile der Übungen, Äste, unwegsames Gelände usw. oder bei Beschädigungen bzw. Diebstahl z. B. von Kleidungsstücken, Handy, Kamera usw. übernimmt der Betreiber keine Haftung. Der Betreiber haftet nicht für Unfälle, die durch Nichteinhaltung der Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen, falsche Angaben oder bei panischen Anfällen eines oder mehrerer Teilnehmer verursacht werden. Unfälle, Sachschäden oder Verletzungen müssen unverzüglich gemeldet werden. Für die Haftung des Kletterwald Robins Wood e.K. gilt Ziffer 11.

  3. Der Park ist für alle Besucher ab dem vollendeten 8. Lebensjahr geöffnet, die zusätzlich eine Mindest-Greifhöhe von 1,55 Meter erreichen, die nicht an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die beim Begehen des Parks eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderen Personen darstellen könnte. Personen, die alkoholisiert sind oder unter Epilepsie leiden, dem Einfluss von Drogen, Medikamenten oder sonstigen berauschenden Mitteln stehen sind nicht berechtigt, den Kletterwald zu begehen. Schwangeren ab dem 4. Schwangerschaftsmonat, Bandscheibengeschädigten, sowie frisch operierten, wird von einem Besuch des Kletterwaldes abgeraten. Das Höchstgewicht für Teilnehmer ist auf 120kg Beschränkt.

  4. Ab dem 8. Lebensjahr dürfen Kinder in Begleitung eines Erwachsenen soweit es Ihre Fähigkeiten zulassen, die Parcours weiß, orange, rot, grün, violett und dunkelrot klettern. Ab dem 14. Lebensjahr, darf Parcours blau, bzw. ab dem 16. Lebensjahr, Parcours schwarz in Begleitung eines Erwachsenen klettern.

  5. Jede Station darf nur von max. einer Person gleichzeitig begangen werden. Auf den Plattformen dürfen sich max. 3 Personen befinden. Der blaue Parcour darf erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr alleine und der schwarze Parcour erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, sowie nach einer Sondereinweisung durch das Personal alleine begangen werden.

  6. Es dürfen beim Begehen des Kletterwaldes keine Gegenstände, wie offen getragener Schmuck, Mobiltelefone, Kameras etc. mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder für andere darstellen. Lange Haare müssen mit einem Haargummi zusammengebunden werden.

  7. Für Wertgegenstände die zur Verwahrung auf dem Gelände verbleiben, oder bei Robins Wood hinterlegt werden kann keine Haftung übernommen werden.

  8. Jeder Teilnehmer muss an der gesamten praktischen und theoretischen Sicherheitsdemonstration vor dem Begehen des Kletterwaldes teilneh-men. Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Veranstalters/ Betreuers sind bindend. Teilnehmer, die sich nach der Sicherheitseinweisung nicht in der Lage fühlen, die vorgeschriebene sicherheitstechnische Handhabung zur Selbstsicherung korrekt auszuführen, müssen auf die Teilnahme am Kletterpark verzichten. In diesem Fall wird das Eintrittsgeld in voller Höhe erstattet. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen des Veranstalters/Betreuers können die betreffenden Teilnehmer vom Kletterwald ausgeschlossen werden, ohne Anrecht auf eine Rückerstattung des Eintrittspreises. Bei Zuwi-derhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen des Veranstalters/Betreuers übernimmt der Kletterwald Robins Wood e.K. keine Haftung für die damit verbundenen Schäden.

  9. Die von Robins Wood e.K. ausgeliehene Ausrüstung (Helm, Gurt, Sicherungsleine mit Karabinern und Stahlseilrolle) muss nach Anweisung des Veranstalters/Betreuers benutzt und pfleglich behandelt werden. Sie ist nicht auf andere übertragbar, darf während der Begehung des Abenteuerparks nicht abgelegt werden und muss unverzüglich nach der abgelaufenen Mietzeit wieder zurückgegeben werden. Eventuelle Beschädigungen oder Veränderungen an der Ausrüstung sind sofort dem Veranstalter oder den Betreuern zu melden.

  10. Die Sicherungskarabiner müssen immer im grün markierten Sicherungsseil eingehängt sein. Beim Umhängen muss immer ein Sicherungskarabiner im grün markierten Sicherungsseil eingehängt sein. Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner gleichzeitig aus dem Sicherungsseil ausgehängt werden. Die Anwendung der Stahlseilrolle muss exakt nach den Anweisungen des Veranstalters/Betreuers erfolgen. Im Zweifelsfall ist ein Betreuer herbeizurufen. An den Seilabfahrten muss grundsätzlich immer abgebremst werden, um einen starken Aufprall am Ankunftspunkt zu verhindern. Die Seilabfahrten dürfen erst benutzt werden, wenn sichergestellt ist, dass sich keine Personen im Ankunftsbereich aufhalten.

  11. Die Fa. Robins Wood Kletterwald e.K. haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für Sach- und Vermögensschäden haftet die Robins Wood e.K. nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder der mit der Leistung der Veranstaltung oder Führung betrauten Personen.

  12. Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, Personen, die sich nicht an diese Benutzungsregeln halten, vom Park auszuschließen. Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, den Betrieb oder einzelne Parcours aus sicherheitstechnischen oder Wartungsgründen einzustellen. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers sich bei zweifelhafter Witterung per Telefon oder Internet über die Öffnungszeiten zu informieren. Eine Haftung aufgrund witterungsbedingt kurzfristig geänderter Öffnungszeiten wird ausdrücklich ausgeschlossen. Es besteht in diesem Falle kein Anspruch auf Rückvergütung des Eintrittspreises. Beendet ein Teilnehmer den Besuch der Anlage frühzeitig auf eigenen Wunsch, erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung des Eintrittspreises.

  13. Nach Aushändigung der Sicherheitsausrüstung hat der Teilnehmer je nach bezahltem Eintritt 2,5 oder 3,5 Stunden für die Begehung der Anlage zur Verfügung. Diese Zeit beinhaltet auch die notwendige Gurt- und Sicherheitseinweisung. Bei zeitlichem Verzug von über 15 Minuten wird ein Aufpreis von 2,50 EUR pro angefangene 15 Minuten fällig.

  14. Der letzte Einstieg vor Betriebsschluss in die Parcours ist möglich: Gelb, Orange 10 Minuten; Rot, Grün, Violett 20 Minuten, Dunkelrot, Blau und Schwarz 30 Minuten.

  15. Die Robins Wood e.K. behält sich das Recht vor, auf der gesamten Anlage Foto-, Film- und Webcam-Aufnahmen zu Werbe- und Infor-mationszwecken zu machen. Sollte ein Teilnehmer damit nicht ein-verstanden sein, hat er dies der Robins Wood e.K. ausdrücklich mitzuteilen. Das Fertigen von Foto-, Film- und Webcam-Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken ist auf der gesamten Anlage der Robins Wood e.K. ohne Genehmigung verboten. Die Robins Wood e.K. behält sich etwaige Schadensansprüche im Falle der Missachtung vor.

  16. Erfasste Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung, zum Katalogversand, sowie zur Kundenbetreuung verwendet. Zur Aus-übung des Widerspruchsrechts nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz genügt kurze Mitteilung an Robins Wood e.K..

  17. Die Bezahlung erfolgt, soweit nichts anderes Vereinbart, in bar vor dem Parkbesuch. Auf Wunsch kann eine Rechnung von Seiten der Robins Wood e.K. vor dem Parkbesuch ausgestellt werden, die bis zum Veranstaltungstermin zu begleichen ist.

  18. Soweit gesetzlich zulässig, ist Erfüllungsort- und Zahlungsort der Geschäftssitz der Robins Wood e.K.. Es gilt das Recht der Bundes-republik Deutschland.

  19. Sollten eine oder mehrere dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, unvollständig oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall eine Regelung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was wirtschaftlich gewollt war. In gleicher Weise ist mit Regelungslücken zu verfahren.